HELFENDE ELFEN
Alltagshilfe & Betreuung

Haushaltshilfe & Betreuung mit Pflegegrad und bei Schwangerschaften

Für Sie, Ihre Eltern und Ihre Liebsten
 

Mehr Zeit für die wirklich 

wichtigen Dinge im Leben

Sind die Schränke zu hoch, die Badewanne zu tief und die Strecke zur Apotheke zu weit, dann verlassen Sie sich auf uns. Wir sind für Sie da, wenn Sie manche Dinge gerade nicht (mehr) können.

Der Job, das große Kind, der ganz normale Haushaltswahnsinn - was in normalen Zeiten schon Stress pur ist, kann während und nach der Schwangerschaft sehr belastend sein.

Im hohen Alter, während und nach Schwangerschaften, bei vorübergehender Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt, können oftmals tägliche Hausarbeiten nicht mehr alleine bestritten werden.

Ganz gleich, ob der Boden gewischt, die Post sortiert oder der Einkauf erledigt werden muss, unsere HELFENDEN ELFEN unterstützen in jeder Lebenslage.

Damit Sie auch bestmöglich von der Bürokratie verschont bleiben, erledigen wir für Sie den monatlichen Schriftverkehr mit der Pflegekasse.

Denn als zertifizierter Anbieter von Betreuungsleistungen erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse und anderen Trägern direkt über uns.

Was uns dabei ausmacht? Keine versteckten Kosten. Wir berechnen Ihnen weder Anfahrtskosten noch Servicepauschalen.

 

Haushaltshilfe & Betreuung mit Pflegegrad und bei Schwangerschaften
Haushaltshilfe & Betreuung mit Pflegegrad und bei Schwangerschaften
Haushaltshilfe & Betreuung mit Pflegegrad und bei Schwangerschaften

DIE HELFENDEN ELFEN RECHNEN MIT ALLEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AB

IHR ANSPRUCH

Kund:innen mit Pflegegrad

Die gesuchten Informationen im Pflegedschungel zu finden ist nicht immer leicht. Wir machen es Ihnen einfach und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche bestmöglich zu nutzen.

 

Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie ganz unkompliziert und schnell Hilfe im Haushalt oder in der Betreuung erhalten.

 

Ab Pflegegrad 2 können Sie Ihr Stundenkontingent aufstocken, sodass Ihre HELFENDE ELFE Sie häufiger und länger besuchen und unterstützen kann.

 

 

Haushaltshilfe & Betreuung mit Pflegegrad und bei Schwangerschaften
Haushaltshilfe & Betreuung mit Pflegegrad und bei Schwangerschaften
Haushaltshilfe & Betreuung mit Pflegegrad und bei Schwangerschaften

Darüber hinaus sind Kombinationsleistungen mit dem Anspruch der Pflegesachleistungen möglich.

Bei allen Fragen zum Budget rufen Sie uns gerne direkt an.
 

Tipp: Zusätzlich zu der Unterstützung im Alltag über den Pflegegrad kann Ihnen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe zustehen. Bei vorübergehender Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt, sowie nach Operationen reicht bereits eine Verordnung des Arztes und eine Bewilligung der Krankenkasse. Dabei erlischt ihr Anspruch auf den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege nicht.

Sie sind während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen?

 

Aufgrund von vorübergehender Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt, sowie nach Operationen fallen Ihnen bestimmte Tätigkeiten schwer oder sind nicht machbar für Sie?

 

In solchen Fällen kann Ihnen der medizinische Dienst im Krankenhaus oder Ihr Arzt eine Verordnung (Verordnung für häusliche Krankenpflege, HKP) ausstellen, welche Sie bei der Krankenkasse einreichen, um eine Haushaltshilfe genehmigt zu bekommen. Unsere Erfahrung zeigt, dass bis zu 8 Stunden Haushaltshilfe pro Tag genehmigt werden könnten.

nach § 37, Abs. 3 SGB XI

für Pflegegeldleistungsempfänger

 

Ziel der Beratungseinsätze ist die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, die Sicherstellung des Verbleibs der pflegebedürftigen Person in seiner gewohnten häuslichen Umgebung sowie die Entlastung der Pflegenden.

Pflegebedürftige erhalten im regelmäßigen Rhythmus eine Beratung von einer zugelassenen Beratungsfachkraft, um sicher zu stellen, dass die optimale Pflege und Betreuung gewährleistet wird.

 

Verpflichtend ist die Pflegeberatung:

  • bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
  • bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Bei Pflegegrad 1 können Sie die Beratung freiwillig bis zu 2 x im Jahr in Anspruch nehmen.

Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Inhalte sind:

  • Vorgehaltene Pflegehilfsmittel zu prüfen und ggf. neue anzuregen
  • Transparente Informationen über Leistungsansprüche
  • Informationen zu Höherstufungsanträgen
  • Angehörigenberatung und Schulungsinformationen

 

Wenn gewünscht, können wir Sie immer rechtzeitig an bevorstehende Beratungen erinnern.

Lassen Sie sich von uns individuell beraten:

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr unter:

HELFENDE ELFEN

Alltagshilfe & Betreuung GmbH
 

Auf dem Buxkamp 7

44532 Lünen

02306 - 30 13 913

05251 - 18 07 456

info@helfende-elfen-nrw.de

www.helfende-elfen-nrw.de

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.